Meta überwacht nicht nur die eigenen Nutzer kontinuierlich, es legt auch sogenannte Schattenprofile von Menschen an, die nicht an der freiwilligen Massenüberwachung teil nehmen.
Die Sammlung von persönlichen Daten ohne Zustimmung und die anschließende Übertragung dieser Daten in die USA sind ein klarer Verstoß gegen europäische Gesetze. Somit ist es auch nicht überraschend, dass das Landgericht Leipzig einem Nutzer eine Entschädigung für den Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten zugesprochen hat.
Die Höhe der Entschädigung beträgt 5000 Euro.
> Damit, dass Meta mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstößt, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und Meta mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne einfährt, hat das Gericht die hohe Entschädigungssumme gerechtfertigt.
Erfreulicherweise setzen sich die Gerichte für den Schutz der Privatsphäre ein, nachdem die Politik auf diesem Gebiet nicht nur versagt, sondern sich oft genug zum willfährigen Helfer krimineller Datenhändler gemacht hat.
> Die Kammer ist sich der Folgen ihrer Entscheidung bewusst. Auch wenn sie dazu führen könnte, dass viele Facebook-Nutzer Klage erheben, ohne einen individuellen Schaden explizit darzulegen, widerspricht dies nicht den gesetzgeberischen Zielen der DSGVO, gerade auch mittels Private Enforcement den Datenschutz vor Zivilgerichten und damit jenseits rein behördlicher Maßnahmen effektiv durchzusetzen.
Natürlich wird Meta alle Möglichkeiten nutzen, gegen dieses Urteil vorzugehen. Denn am Ende haben alle deutschen Bürger Anspruch auf Schadensersatz, wenn ihre Daten von Meta gesammelt und in die USA übertragen wurden. 5000 Euro für alle wäre vielleicht sogar ein Anlass für Zuckerberg sein Geschäftsmodell zu überdenken.