KUBlog
Extraktion durch Dropshipping
Ich habe bereits im April darauf hingewiesen, dass wir im Zeitalter der Extraktion leben.
Joan Westenberg beleuchtet in einem Beitrag einen weiteren Aspekt der „Abzocker-Kultur“.
In den letzten Jahren gab es einen Hype um das Konzept des „Passive Income“. Die Vorstellung, dass man ein Einkommen erzielt, ohne dafür arbeiten zu müssen, scheint für viele sehr verführerisch zu sein.
Eine der Methoden, die angepriesen wurden, um ein passives Einkommen zu erzielen, war „Dropshipping“. Unter „Dropshipping“ versteht man das Geschäftsmodell, bei dem man Waren im Internet für einen hohen Preis anbietet, die im Herstellerland sehr günstig angeboten werden. Im Unterschied zu „klassischen“ Händlern kommt ein Dropshipper aber nie mit der Ware in Kontakt. Der Verkauf über die Webseite erfolgt automatisiert, versendet wird direkt aus China und für den Kundenkontakt werden vorgefertigte Textblöcke verwendet.
Die Extraktion erfolgt auf zwei Wegen:
- Gutgläubigen Menschen werden teure Kurse verkauft, die meisten haben bestimmt schon die Werbeclips auf Youtube gesehen, bei denen „erfolgreiche“ Unternehmer garantieren, dass man mit ihrer Methode monatlich 3000 € mit nur 1 Stunde Arbeit verdienen kann.
- Konsumenten werden mit einer Flut von „Dropshipping“-Webseiten konfrontiert, auf denen nutzloser Ramsch zu überteuerten Preisen angeboten wird.
Durch die Extraktion wird der Masse der Menschen Geld entzogen, Westenberg schreibt:
The people near the top made money. Everyone else spent months or years chasing a mirage and came out with nothing but a Shopify subscription they forgot to cancel. They thought they’d failed. They hadn’t failed. The system, every system, failed them.
Dabei entsteht kein Mehrwert. Westenberg beschreibt ebenfalls, wie nachhaltige Geschäftsmodelle funktionieren:
What actually makes money hasn’t changed. You find something people need. You get good at providing it. You charge a fair price and you keep showing up even when it’s tedious and even when you don’t want to. You build relationships over years. You build reputation over years. None of it is passive, and none of it has ever been passive! All of it revolves around giving a shit, day after day, about something specific. I don’t think anyone has ever found a way around that and I don’t think anyone will.
Installiert keine Apps (wenn es nicht unbedingt notwendig ist)
Viele digitale Dienstleistungen, für die der Dienstleister eine App anbietet, kann man auf dem Smartphone ebenso über den Internetbrowser aufrufen. Wer seine Privatsphäre schützen will, sollte Apps nur im absoluten Ausnahmefall installieren. Die gelten nicht für Apps.
Das Problem ist folgendes: Da Browser den uneingeschränkten Zugang zum Internet ermöglichen, unterliegen sie (je nach Hersteller) sehr strengen Sicherheitsmaßnahmen. Ein Beispiel sind die Standortdaten. Wenn man zum Beispiel einer Wetterapp den Zugriff auf den Standort gewährt hat, dann kann die App durchgehend die Bewegungsdaten des Nutzers erfassen und an einen externen Server übermitteln. Das ist bei der Nutzung über den Browser nicht möglich.
Weitere Details zu den Problemen und den Unterschieden in der Datenerfassung kann man in einem Beitrag auf nooneshappy.com nachlesen.
Hier wird auch noch mal das Problem des andauernden Abschnorchelns persönlicher Daten benannt:
This data is bought, sold, and aggregated by brokers. It has been used to out individuals, track immigrants, and enable prosecution over reproductive healthcare. In multiple cases, journalists and private groups have purchased app-derived location data to identify specific people based on their movements.
Es gibt Ausnahmen für die oben genannte Regel. Für einen Großteil der alltäglichen Aufgaben gibt es (zumindest für Android-Phones) eine Reihe von qualitativ hochwertigen Open-Source-Produkten, die vollständig auf das Sammeln von Daten verzichten.
Digitale Fairness
Das Gesetz über Digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) stärkt die Rechte von EU-Bürgern in der digitalen Sphäre. Dazu zählt auch ein Verbot von sogenannten „Dark Pattens“, damit wird das manipulative Design von digitalen Produkten zum Nachteil der Nutzer bezeichnet.
Leider weist der DSA einige Lücken auf, so konnte zum Beispiel bis heute noch nicht das sogenannte „Pay or OK“ Modell verhindert werden, bei dem Nutzer Geld bezahlen sollen, damit sie ihr Recht auf Privatsphäre geltend machen können.
Die EU plant, die Lücken des DSA mit einem weiteren Regelwerk zu schließen, dem Digital Fairness Act. Die Electronic Frontier Foundation macht Vorschläge, wie dieses Gesetz auszugestalten sei, um Wirkung zu erzielen.
At the core of digital unfairness lies the pervasive collection and use of personal data. Surveillance and profiling drive many of the harms regulators are trying to address, from dark patterns to exploitative personalization. The DFA should tackle these incentives directly by reducing reliance on surveillance-based business models. These practices are fundamentally incompatible with privacy and fairness, and they distort digital markets by rewarding data exploitation rather than quality of service. At a minimum, the DFA should address unfair profiling and surveillance advertising by strengthening privacy rights and banning pay-for-privacy schemes.
Ich nutze die Gelegenheit um ein weiteres mal auf die Forderung nach einem Verbot personalisierter Werbung hinzuweisen. Dieses Geschäftsmodell ist absolut schädlich für unsere Gesellschaft und macht nur diejenigen reich, die auf unser aller Recht auf Privatsphäre spucken.
Ein neuer Cartoon: Kronzeugen
Es ist wie es ist: „Papst“ als neue Identität im Zeugenschutzprogramm kommt nicht in Frage. Den neuen Cartoon gibt es auf Tapircartoons.de
Wer die Rechtsdurchsetzung verhindert
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA), soll die Rechte der europäischen Bürger gegenüber den BigTech-Monopolisten stärken. Leider passiert das nicht, weil Frau von der Leyen die Durchsetzung dieses Gesetzes verhindert.
Tatsächlich soll die EU-Wettbewerbsabteilung zu dem Schluss gekommen sein, dass Alphabet gegen den DMA verstoßen habe, berichtete jüngst das Handelsblatt. Die Entscheidung – samt einer milliardenschweren Geldbuße – soll jedoch nach einer Intervention von Ursula von der Leyen wieder in der Schublade verschwunden sein.
Warum soll ich mich eigentlich an Recht und Gesetz halten, wenn selbst die Präsidentin der Europäischen Union keinen Bock drauf hat?
Bleibt die Erkenntnis: Solange dich nicht mal deine gewählten Vertreter vor BigTech schützen bleibt nur die digitale Selbstverteidigung.
EU geht endlich gegen Meta vor
Das Gesetz über digitale Dienste (DSA – Digital Services Act) ist eine Verordnung auf EU-Ebene, welche die Rechte von Nutzern digitaler Produkte stärkt. Ein konkreter Anwendungsbereich sind sogenannte „dark patterns“, das sind manipulative Designelemente, die zum Nachteil des Nutzers eingesetzt werden.
Beiträge werden sowohl bei Facebook als auch bei Instagram als sogenannter Feed angezeigt. Aktuell bestimmt ein Algorithmus auf Basis persönlicher Daten, was in diesen Feeds angezeigt wird. Es gibt keine Möglichkeit eine andere Methode auszuwählen, die nicht auf der Auswertung personalisierter Daten basiert. Ein Beispiel dafür wäre die Anzeige der Beiträge von selbst ausgewählten Profilen in chronologischer Reihenfolge.
Das Fehlen einer Auswahlmöglichkeit ist ein illegales „dark pattern“. Die zuständigen Behörden haben inzwischen eine Untersuchung der Meta-Produkte gestartet.
The investigation builds on complaints compiled by the regulator, which led CnaM to suspect that the company is using prohibited “dark patterns” to prevent users from exercising a right grant under the Act to choose a recommender system that is not based on profiling.
Nach dem Inkrafttreten des DSA passierte erst eine ganze Zeit lang gar nichts, was frustrierend für die digitale Gesellschaft war. Inzwischen laufen Untersuchungen zu digitalen Produkten von TikTok, LinkedIn, X und Shein. Die erste Strafe in Höhe von 120 Millionen € wurde letzten Dezember gegen X verhängt.