Vor zwei Wochen wies ich auf ein Urteil des Landgerichts Leipzig hin, durch das einem Facebook-Nutzer 5000€ Schadensersatz für den Abfluss seiner persönlichen Daten in die USA zugesprochen wurden.
Ob sich jetzt jeder die 5000 € abholen kann, erklärt Christian Solmecke diese Woche auf seinem Youtube-Kanal.
Die wichtigsten Punkte:
– es gibt bereits mehrere Urteile in dieser Sache, die Höhe des Schadensersatzes fiel sonst geringer aus
– wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, dann sollte man durchaus selbst gegen Facebook vorgehen
– ohne Rechtschutzversicherung könnte es teuer werden, denn Meta wird sich durch alle Instanzen durch klagen. Facebook und Instagram-Nuzer, die darauf keine Lust haben, können ihre Rechte für 50 € an Privacy Reclaim abtreten.