Kai-Uwe Makowski

Die Digitalisierung eröffnet Staaten viele Möglichkeiten bei der Überwachung der eigenen Bürger. Zum Beispiel können die digitalen Aufnahmen moderner Überwachungskameras zentral zusammengeführt und mit digitalen Werkzeugen ausgewertet werden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt in einem Blogbeitrag davor, dass die Bundesregierung die digitale Überwachung der deutschen Bevölkerung weiter vorantreibt.

Bereits bestehende Pläne, die Aufnahmen von Überwachungskameras mit Gesichtsdatenbanken abzugleichen, widersprechen europäischem Recht.

Um den biometrischen Abgleich mit Bildern aus dem Internet wie vorgesehen durchzuführen, müssen ausnahmslos Datenbanken zur Gesichtserkennung genutzt werden. Damit ist ein solches Gesetz europarechtswidrig und zum Scheitern verurteilt.

Auch der Einsatz der Software Palantir ist mit den Grundsätzen eines liberalen Rechtsstaates nicht vereinbar.

Internet-Scans nach Gesichtern und Palantir bringen uns nicht mehr Sicherheit – sie sind ein Angriff auf unsere Grundrechte und ein Schritt in den Überwachungsstaat. Das dürfen wir nicht akzeptieren.