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Kai-Uwe Makowski

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte geht seit 2015 juristisch gegen die Einschränkung von Freiheitsrechten vor und konnte seitdem zahlreiche Erfolge im Kampf für den Rechtsstaat und gegen totalitäre Bestrebungen erringen.

Heute hat die GFF ein Gutachten vorgestellt, an dem sie ein Jahr lang gearbeitet haben. Das Ergebnis ist eindeutig: Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig. Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht würde ein Verbot der faschistischen Partei nach sich ziehen.

https://afd-gutachten.de

Würden die Ziele der Partei Realität, hätte das weitreichende Folgen: Der demokratische Wettbewerb würde erheblich beeinträchtigt, und es wären systematische Verletzungen der Menschenwürde zu erwarten.
Die Partei will ihre politischen Gegnerinnen strafrechtlich verfolgen. Und ihr Politikkonzept ist auf die Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung von Ausländerinnen, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Muslim*innen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet.

Warum das nicht passiert? Weil die drei Akteure (Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat), die eine Prüfung beim Bundesverfassungsgericht beantragen könnten, es bisher nicht getan haben. Wer sich für eine Prüfung einsetzen will, der kann bei PRÜF mitmachen.

Aber wieso denn verbieten? Die kann man doch bestimmt mit guter Politik wegregieren? Tja, dazu müsste halt mal jemand gute Politik machen.

Alexander Dobrindt sagt, die AfD müsse man „wegregieren“. Er ist seit über einem Jahr an der Regierung. Und seit dem hat die AfD 6-7 Prozentpunkte hinzugewonnen. Also entweder hat er evident Unrecht oder er weiß offensichtlich nicht, wie man dies tut. Ob ihm diese Einsicht rechtzeitig kommt?

Das Zögern der Politik könnte natürlich auch damit zusammen hängen, dass die CxU die AfD braucht. Würde die AfD aus dem Bundestag fliegen, gäbe es eine linke Mehrheit im Parlament. Dann würde vielleicht endlich mal Politik für die Bürger statt für die Superreichen gemacht. Nicht auszudenken, wie das wohl wäre.