Die großen Plattformen lehnen die Verantwortung für die Inhalte (mit denen sie Geld verdienen) kategorisch ab.
Google zeigt in den Ergebnissen der hauseigenen Suchmaschine seit kurzem sogenannte AI Overviews an. Natürlich steht da viel falsches drin. Aber auch hier weist Google die Verantwortung weit von sich. Die Leute wüssten ja schließlich, dass KI ständig Quatsch erzählt.
Das Landgericht München sieht das anders:
Die Verfügungsbeklagte haftet vorliegend nach den Grundsätzen einer unmittelbaren Störerin gem. §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3 GG, weil es sich bei der streitgegenständlichen Anzeige der „Ergebnisse mit KI “ nicht um eine bloße Anzeige von Suchergebnissen, sondern um einen eigenen, ihr zurechenbaren Inhalt handelt.
Ashley Belanger betont in einem Beitrag für arstechnica die weitreichenden Folgen, die diese Rechtsauffassung für ALLE KI-Firmen haben könnte:
Should other courts agree that tech firms are liable for any defamatory outputs emerging from this experimental period of AI search chaos, the biggest AI leaders could find themselves soon buried in lawsuits.
Ich halte das Popcorn bereit.